Nächste Prüfungstermine zur Special Animals Prüfung – Level 1,2&3 sowie Jahres-Überprüfung:
15. Februar 2026 (voraussichtlich um 09:00 Uhr)
19. April 2026 (voraussichtlich um 09:00 Uhr)
Informationen und Anmeldungen per e-Mail bei Gabi Glaser lovelyworkaholics@gmail.com
Prüfungstermine zur Messerli-Therapiebegleithundeprüfung für das Jahr 2026:
29. Mai 2026
30. Oktober 2026
Anmerkung: Die Prüfungstermine müssen noch vom Messerli-Institut bestätigt werden!
Grundvoraussetzung ist die Special Animals Prüfung Level 3 bzw. eine Jahresüberprüfung!
Informationen und Anmeldungen per e-Mail bei Gabi Glaser lovelyworkaholics@gmail.com

– Ab 1.6.2023 für ERSTHUNDE-Halter bzw. für Halter, die noch keine BH/VT oder höherwertige Prüfung haben
– auf den ERSTHUNDE-Halter bezogen (gilt ein Leben lang). Personen, die bereits eine BH/VT haben, benötigen diesen nicht mehr
Die allgemeine Sachkunde umfasst eine einstündige Information durch einen Tierarzt oder durch eine Tierärztin und eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person.
Über die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen zur Erlangung der allgemeinen Sachkunde gemäß § 4 Abs. 4 haben die Tierärztin oder der Tierarzt und die fachkundige Person eine Bestätigung, den sogenannten NÖ Hundepass auszustellen. Der NÖ Hundepass hat bestimmte Angaben zu enthalten, um eine zweifelsfreie Zuordnung der beteiligten Personen hinsichtlich der Teilnahme an den Informationsveranstaltungen vornehmen zu können.
Vortragende:
Gabi Glaser: lovelyworkaholics@gmail.com
Andrea Lohninger: andrea.lohninger@bellerei.solutions

§ 4 Abs. 6 regelt die erweiterte Sachkunde für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde.
Dieser ist vom Hundehalter oder der Hundehalterin mit dem betreffenden Hund bei einer speziell geschulten Person im Ausmaß von zumindest zehn Stunden zu absolvieren und umfasst:
1. einen theoretischen Teil über Wesen und Verhalten des Hundes von zumindest vier Stunden
und
2. über einen praktischen Teil von zumindest sechs Stunden.
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential gemäß § 2 des NÖ Hundehaltegesetzes sind Hunde folgender Rassen oder Kreuzungen, sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, wo ein erhöhtes Gefährdungspotential stets vermutet werden kann:
• Bullterrier
• American Staffordshire Terrier
• Staffordshire Bullterrier
• Dogo Argentino
• Pit-Bull
• Bandog
• Rottweiler und
• Tosa Inu
Hier benötigen Sie die allgemeine Sachkunde und die erweiterte Sachkunde.
Vortragende:
Gabi Glaser: lovelyworkaholics@gmail.com
Vera Kainz: verakainz@gmx.at
Andrea Lohninger: andrea.lohninger@bellerei.solutions
Mehr Informationen zum NÖ-Hundehaltegesetz unter Links